Erforderliche Unterlagen
Ein qualifiziertes Gutachten erfordert eine gründliche Ermittlung aller wertrelevanten Angaben und Umstände. Das braucht seine Zeit.
Sie können als Auftraggeber aber wesentlich dazu beitragen, die Bearbeitungsdauer zu reduzieren, indem Sie uns die erforderlichen Unterlagen zur Verfügung stellen.
Für die Gutachtenerstellung erforderlichen Unterlagen:
bei allen Objekten:
- Grundbuchauszug zum Stichtag
- Planunterlagen des baulichen Bestands
- Kopie des Energieausweises (nicht bei unbebauten Grundstücken)
bei Wohnungs- und Teileigentum zusätzlich:
- Teilungserklärung mit Gemeinschaftsordnung
- Aufteilungsplan
- Baubeschreibung des Objekts (evtl. Verkaufsexposé)
- Protokolle der letzten 3 Eigentümerversammlungen vor dem Stichtag
- Kopie der Beschlusssammlung
- letzte Hausgeldabrechnung vor dem Stichtag mit Angabe zur Höhe der Rücklagen
- Wirtschaftsplan zum Stichtag mit Angabe des aktuellen Wohngelds
bei Vermietung zusätzlich:
- Kopie des Mietvertrags
- Angabe der aktuellen Miete zum Stichtag
- Datum der letzten Mietanpassung
Außerdem ist eine Besichtigung jedes Objekts unbedingt erforderlich, auch bei rückliegenden Stichtagen.
Die für den konkreten Fall erforderlichen Unterlagen werden jeweils mit dem Auftraggeber vorab besprochen und geklärt.
Falls erforderliche Unterlagen nicht vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt werden, können sie ggf. auch vom Sachverständigen beschafft werden (Vergütung nach Aufwand).